Ein Gewässerschutzbeauftragter hat in einem Unternehmen die unterschiedlichsten Pflichten und Aufgaben. Zumeist werden zahlreiche Kontrollen und Überwachungen durchgeführt. Welche Aufgaben erfüllt werden müssen und welche Rahmenbedingungen es gibt, wird nachfolgend im Detail erklärt.
Die Pflichten und Aufgaben, die ein Gewässerschutzbeauftragter erfüllen muss
Ein Gewässerschutzbeauftragter muss gezielt den Umweltschutz im Betrieb unterstützen. Um dies erreichen zu können, müssen nicht nur Kontrollaufgaben und Überwachungen erfolgen, sondern auch relevante Vorschriften eingehalten werden. Diese wurden im Interesse des Gewässerschutzes entwickelt und sind an zahlreichen Bedingungen geknüpft. Die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlage muss stetig kontrolliert und mithilfe von Wartungen gewährleistet werden. Das bedeutet auch, dass die Inhaltsstoffe und Eigenschaften des Abwassers, aber auch dessen Menge, regelmäßig gemessen werden.
Ein Gewässerschutzbeauftragter kann auf fachkundige Unterstützung bauen
In Betrieben, in denen ein Gewässerschutzbeauftragter tätig ist, gibt es Fachabteilungen, die die Kontrolltätigkeiten unterstützen. Sie stellen die notwendigen Informationen, aber auch Analyse- und Betriebsdaten zum Abgleich, zur Verfügung. Werden dann von einem Gewässerschutzbeauftragten Mängel festgestellt, müssen diese umgehend an den Benutzer des Gewässers gemeldet werden. Gleichzeitig überlegt sich der Gewässerschutzbeauftragte Maßnahmen, die dabei behilflich sein können, die Mängel, zu beseitigen. Die Mängel müssen einer Behörde gegenüber nicht gemeldet werden.
Abwasserbehandlungsverfahren müssen fachkundig ausgewählt werden
Ein Gewässerschutzbeauftragter hat nicht nur eine Überwachungspflicht. Er muss auch die Verfahren auswählen, die für den Einsatz der Abwasserbehandlung, am besten geeignet sind, damit ordnungsgemäß alle anfallenden Reststoffe beseitigt oder verwertet werden können.
Der Abwasseranfall und die Abwasserbelastung soll vermindert werden
Das anfallende Abwasser eines Betriebes soll durch die Tätigkeit von einem Gewässerschutzbeauftragten nach Möglichkeit vermieden oder zumindest vermindert werden. Er kann die Mehrfachnutzung des Wassers ermöglichen, wie auch Kreislaufführungen oder neue, optimierte Verfahren, mit deren Hilfe die Abwasserbelastung vermindert werden soll. Umweltfreundliche Produktionen sollen generell gefördert werden.
Betriebsangehörige müssen informiert werden
Alle Betriebsangehörige müssen vom Gewässerschutzbeauftragten aufgeklärt werden, welche Belastungen des Abwassers der Betrieb verursacht. Bei dieser Aufgabe muss ein Gewässerschutzbeauftragter vom Betreiber unterstützt werden. Sobald Gegenmaßnahmen zur Belastungsminderung des Abwassers erfolgen, müssen die Betriebsangehörigen darüber ebenfalls aufgeklärt werden. Zu den Gegenmaßnahmen der Verunreinigung von Abwasser kann eine Abwasserreinigung zählen, aber auch der Einsatz von technischen Einrichtungen, einer Änderung des Mitarbeiterverhaltens oder der dafür notwendigen Anlagen. Über die jeweiligen Änderungen müssen alle Beteiligten, wie Mitarbeiter und Verantwortliche mithilfe von Einzelgesprächen, Schulungen, Betriebsversammlungen, Einweisungen, Broschüren oder Aushängen informiert werden.
Ein Gewässerschutzbeauftragter ist zur Berichterstattung verpflichtet
Ein jährlicher Bericht, schriftlich verfasst durch den Gewässerschutzbeauftragten, soll den Benutzer darüber aufklären, welche Maßnahmen zum Gewässerschutz durchgeführt werden und in Zukunft beabsichtigt sind. Folgende Gliederung ist bei einem schriftlichen Jahresbericht möglich:
- Erklärung, welche Konsequenzen sich für das Unternehmen durch die Durchführung der Maßnahmen ergeben
- Entwicklung langfristiger Investitionsprogramme in Kombination mit der Dokumentation aller Investitionen, die im Berichtsjahr getätigt wurden
- Auflistung aller Abwasserbehandlungsanlagen, die im Berichtsjahr genutzt wurden
- alle wasserrechtlichen Aufgaben für die Zukunft müssen entwickelt und dargestellt werden, ebenso, wie gewässerrelevante Ereignisse
- die Darlegung aller wasserrechtlichen Aufgaben und deren Einhaltung
- wesentliche Anlagenteile müssen in Betrieb genommen werden